Ausreise Schweiz

Abmelden
Bleiben Sie länger als ein Jahr von der Schweiz weg, so müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde abmelden. Das gleiche gilt für Personen die die Schweiz endgültig verlassen.

Bleibt jedoch die Schweizer Wohngemeinde weiterhin Ihr Lebensmittelpunkt, so besteht die Möglichkeit angemeldet zu bleiben. Es gelten jedoch die kantonalen Aufenthaltsbedingungen. Erkundigen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle in Ihrer Gemeinde über die Bedingungen.

 Mehr Informationen erhalten Sie bei der Schweizerischen Bundeskanzlei

Umzugsgut
Sind Sie länger als ein Jahr nicht in der EU wohnhaft gewesen, so dürfen Sie Ihr Umzugsgut steuerfrei in die Europäische Union einführen. Allerdings sollten Sie in der Lage sein diesen Nachweis mittels Mietvertrag oder Meldebestätigung zu erbringen.

Bei Umzügen durch die EU in andere Länder gelten die jeweiligen Bestimmungen des Einreiselandes. Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim zuständigen Zollamt des Einreiselandes.

Transporte durch andere Länder bedingen einen Zollverschluss am LKW. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Transportfirma über die Zoll-Vorschriften.

Erstellen Sie eine Inventarliste von Ihrem Umzugsgut. Listen Sie darin alle Güter mit Angabe von Wert und Gewicht auf. Bei der Ausreise aus der Schweiz erhalten Sie vom Schweizer Zoll den Ausfuhrstempel.

Bei der Einreise in andere Länder als die EU gelten die Zollvorschriften des Einreiselandes. Erkundigen Sie sich beim Zollamt des Ziel-Landes über die Verzollung des Umzugsguts.

Zollvorschriften EU

Fahrzeuge
Fast ähnlich wie das Umzugsgut werden auch Fahrzeuge, Boote und Flugzeuge des Privatbesitzes bei der Einreise in die EU behandelt. Sie müssen sich mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz befinden und nach der Einfuhr weitere 12 Monate von Ihnen benutzt werden. Danach dürfen Sie die Fahrzeuge erst weiterverkaufen.

Bei anderen Ländern als der Europäischen Union sind teilweise andere Bestimmungen gültig.

Führerschein
Zurzeit muss bei Wohnsitznahme im Ausland immer noch der Führerschein umgetauscht werden. Dies gilt auch in Ländern der Europäischen Union.

Tiere
Für die Einführ von Haustieren in andere Länder gelten heute spezielle Vorschriften. Hunde und Katzen müssen mit Chip oder Tätowierung gekennzeichnet sein und über einen Ausweis verfügen. Für Ausnahmen und Transitregelungen wenden Sie sich direkt an das Schweizerische Veterinäramt.

Devisen
Bei der Einreise in andere Länder gelten auch andere Bestimmungen mit der Einfuhr / Ausfuhr von Wertsachen. Je nach Einreiseland sind Obergrenzen zur Einführ von Bargeld, Schmuck, Checks oder Edelmetallen festgelegt. Höhere Beträge müssen angegeben werden!

Bei der Europäischen Union liegt die Obergrenze zurzeit bei 10‘000 Euro.

Visum / Aufenthaltsbewilligung
Für die Einreise in die EU genügt die ID oder der Pass.

Den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung müssen Sie bei den lokalen Behörden einreichen. Um eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen sind unter Umständen weitere Unterlagen nötig.

Grundsätzlich sollten Sie sich nach Ankunft im Land in dem Sie eine Arbeitsstelle antreten oder länger Wohnsitz nehmen, bei den Behörden anmelden. Die EU verlangt zwar erst nach 3 Monaten eine Anmeldung. Jedoch sind zum Beispiel in Deutschland schon bei der Wohnungsmiete Meldepflichtig.

Treten Sie eine Arbeitsstelle in der EU an, so nehmen Sie den Arbeitsvertrag oder die entsprechenden Bestätigungs-Schreiben mit.

Planen Sie nur den Aufenthalt ohne Arbeitserlaubnis in einem EU-Land, so wird ein Beleg der finanziellen Mittel verlangt. Zudem sind Sie verpflichtet eine Kranken- und Unfallversicherung abzuschliessen.

Bei selbstständig Erwerbenden gelten wiederum andere Bestimmungen. Je nach Land und Tätigkeit sind weitere Dokumente für eine Aufenthaltsbewilligung nötig.

Hilfe für Selbstständige

Bei einer Entsendung, d.h. einem befristeten Arbeitseinsatz für Ihren Arbeitgeber in einem anderen Land, bleiben Sie weiterhin in der Schweiz angemeldet, versichert und steuerpflichtig. Für den Einsatz sind jedoch vor der Abreise diverse Formulare auszufüllen.

Verbringen Sie Ihren Lebensabend in der EU so wird ebenfalls der Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung verlangt. Daneben muss der Beweis der finanziellen Mittel / Rente erbracht werden.

Bei einem Studium in der Europäischen Union wird eine Bestätigung der Anmeldung in der Schule / Universität verlangt. Zudem müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie über genügend Geld für die Studienzeit verfügen. Zusätzlich besteht die Pflicht eine Kranken- und Unfallversicherungen abzuschliessen.

Integrationsbüro EDA

Bleiben Sie länger als 12 Monate im Ausland, so sollten Sie sich beim Schweizer Konsulat oder Botschaft im Aufenthaltsland anmelden. Dadurch sind Sie bei Notfällen stets erreichbar. Bei einer Heirat werden Sie beim Ausfüllen der Formulare unterstützt. Zudem erhalten Sie auch Kontakt zu anderen Auslandschweizern und bleiben weiterhin Stimmberechtigt.

In anderen Ländern als der EU besteht teilweise immer noch die Visumspflicht für Schweizer. Erkundigen Sie sich vorgängig bei der ausländischen Botschaft oder dem Konsulat dieses Landes.

Informationen, Hinweise und Adressen von ausländischen Vertretungen

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