Einreise Schweiz

Umzugsgüter
Beim Umzug in die Schweiz kann der ganze Hausrat und alle persönliche Sachen, sowie Güter zur Ausübung eines Berufs oder Gewerbes zollfrei eingeführt werden. Diese Güter werden auch als Übersiedelungsgut bezeichnet.

Als Bedingung gilt, dass die Güter im Ausland seit mehr als 6 Monaten in Ihrem Besitz waren und dass die Sachen von Ihnen in der Schweiz weiterhin benutzt werden.

Am Zoll müssen alle Güter die Sie einführen deklariert werden. Sie sollten vor dem Umzug das Formular beim Zollamt oder bei einer Schweizer Botschaft oder Konsulat im Ausland besorgen.

Die Zollabfertigung kann nur zu den normalen Geschäftszeiten und an einem Zollamt für Handelswaren erfolgen.

Am Zoll sind folgende Dokumente nötig:
• Inventarliste Ihres Umzugsgut (Güter einzeln Auflisten mit Wert und Gewicht)
• Zusicherung Aufenthaltsbewilligung (EU / EFTA Staatsangehörige)
• Aufenthaltsbewilligung (alle anderen Staatsangehörigen)
• Kauf- oder Mietvertrag (Staatsangehörige von Drittstaaten)

Zollbestimmungen und Formulare bei der Einreise in die Schweiz

Fahrzeuge
Für die Fahrzeuge gelten dieselben Bestimmungen wie für das Umzugsgut. Besitzen Sie ein Auto, Boot oder Flugzeug mehr als 6 Monate und möchten Sie es weiterhin in der Schweiz nutzen, so dürfen Sie das Fahrzeug zollfrei einführen.

Am Zoll sind folgende Dokumente nötig:
• Fahrzeugausweis
• Kaufvertrag / Rechnung
• Kraftfahrzeugbrief (Deutschland)
• Foglio complementare (Italien)

Nach der Einführ müssen Sie sich bei der Fahrzeugkontrolle Ihres Wohnorts zur technischen Prüfung anmelden. Dazu benötigen Sie das Dokument Fahrzeugprüfbericht vom Zoll.

Bleibt Ihr Fahrzeug länger als ein Jahr in der Schweiz, so sind Sie verpflichtet auf die Schweizer Nummernschilder zu wechseln.

Devisen
Die Schweiz kennt keine besonderen Bestimmungen zur Einfuhr von Devisen. Im Zuge der Bekämpfung der internationalen Kriminalität und aus Sicherheitsgründen sollten Sie jedoch nur einen kleineren Betrag an Bargeld mit sich tragen.

Die EU verlangt bei der Ausfuhr / Einfuhr von Bargeld, Checks etc. von mehr als 10‘000 Euro eine Deklaration.

Es lohnt sich daher zuvor ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank mit Filiale im Ausland zu eröffnen. Überweisen Sie die gewünschte Summe direkt auf Ihr Konto in der Schweiz.

Haustiere
Grundsätzlich können Sie alle Haustiere in die Schweiz einführen. Die Tiere dürfen zusammen mit dem Umzugsgut eingeführt werden. Also Hunde, Katzen, Hasen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel etc.

Beachten Sie bitte dass für bestimmte Tiere wie Hunde, Katzen etc. ein Impfausweis verlangt wird. Zudem sollten Hunde am Ohr markiert sein.

Zudem dürfen Sie bestimmte Rassen nicht in die Schweiz einführen. Bei Seuchengefahr gelten weitere Bestimmungen.

Alle anderen Tiere wie Esel, Pferde, Schafe etc. können analog dem Umzugsgut zollfrei eingeführt werden. Sie benötigen jedoch zum Beispiel einen Pferdepass, Tierarztrechnungen etc. die als Nachweis gelten, dass das Tier sich in Ihrem Besitz befindet.

Beachten Sie bitte, dass Tiere die unter die Bestimmungen des Artenschutzes fallen, nicht eingeführt werden dürfen. Erkundigen Sie sich vor der Einreise beim Bundesamt für Veterinärwesen über die geschützten Tierarten.

Pflanzen
Grundsätzlich gehören die üblichen Pflanzen im Haus und Garten zum Umzugsgut. Es gibt jedoch auch hier bestimmte Arten von Herkunftsländer deren Einführ verboten sind. Erkundigen Sie sich zuvor beim Zoll.

Bundesamt für Landwirtschaft
Eidgenössische Zollverwaltung

Visum / Aufenthaltsbewilligung
Für Schweizer Staatsbürger gelten keine besonderen Bestimmungen bei der Einreise. Sie benötigen lediglich Ihre Identitätskarte oder Pass.

Personen aus den EU / EFTA Ländern und Staatsbürger von anderen Ländern benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung. Erkundigen Sie auf jeden Fall bei den Schweizer Behörden vor der Einreise über die nötigen Dokumente.

Visum und Aufenthaltsbewilligungen

Umzugsfirmen
Wichtig bei einem internationalen Umzug sind die jeweiligen Zoll- und Einreise-Bestimmungen in die Schweiz. Wenden Sie sich direkt an eine Umzugsfirma mit Erfahrung und den nötigen Kenntnissen in der Abwicklung der Verzollung. Sie ersparen sich dadurch viel Stress und Zeitverlust beim Umzug.

 
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