
Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung für Hauseigentümer umfassst die Haftpflicht von Personen- und Sachschäden bis zu einer im Vertrag bestimmten Maximalsumme. Normalerweise sind in der Gebäudehaftpflicht auch alle weiteren zum Grundstück gehörenden Anlagen und Nebengebäude mitversichert. Darunter fallen Heizöltanks, Garagen und Parkplätze, Bastel- und Geräteschuppen, Kinderspielplätze etc.
Brand- und Elementarschäden
Die Gebäudeversicherung Brand- und Elementarschäden ist für Immobilienbesitzer in den meisten Kantonen obligatorisch. Versicherungspflichtig sind alle normalen Gebäude mit einem Neuwert von über Fr. 10 000.-. In den meisten Kantonen werden diese Gefahren und Schäden durch die kantonale Gebäudeversicherungsanstalt gedeckt. In den übrigen Kantonen sind es private Versicherungsgesellschaften.
Versichert sind Brandschäden durch Feuer, Rauch, Hitze, Explosionen, Strom und Blitzschlag. Elementarschäden durch Wind, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schneerutsch, Lawinen, Erdrutsch, Flugzeuge und Gegenstände aus der Luft. Weitere Leistungen wie Abbruch- und Räumungskosten sind ebenfalls gedeckt.
Wasserschäden
Diese Versicherung deckt Schäden die durch Ausfliessen von Wasser aus Leitungen und Apparaten, Wassereintritt durch das Dach, Dachrinnen oder Ablaufrohre, Ausfliessen von Flüssigkeiten aus Heizung, Tank, Wärmetauscher, Rückstau aus der Kanalisation, am Gebäude entstehen.
Glasbruch
Dieser deckt alle Bruchschäden von Gläsern am Gebäude. Meistens sind auch noch weitere glasähnliche Materialien wie Verkleidungen, Schilder und Reklamen mitversichert.
Handänderung
Bei einer Handänderung (Besitzerwechsel) des versicherten Gebäudes gehen die Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer über. Der neue Eigentümer kann die Versicherung innerhalb von 14 Tagen ablehnen. Davon ausgeschlossen bleibt die obligatorische Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalt. Beachten Sie auf jeden Fall die Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.