Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung eignet sich nicht nur als Familienversicherung. Auch für Alleinstehende ist diese Versicherung empfehlenswert. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter. Also zur Hauptsache Sach- und Personenschäden.

Privathaftpflichtversicherung

Eltern mit unmündigen Kindern bietet diese Versicherung einen besonderen Schutz, da Kinder nicht berechenbar sind. Ein zerkratztes Auto vom Nachbarn oder bemalte Tapeten in der Mietwohnung sind leider keine Seltenheit.

In welchen besonderen Eigenschaften sind Sie sonst noch versichert? Als Halter von Haustieren, als Gastgeber, als Mieter von einem Zimmer, Wohnung oder Haus. Für Stockwerk- und Hauseigentümer besteht ebenfalls ein gewisser Versicherungsschutz. Weitere Deckung gewährt die Versicherung für Halter von Wasserfahrzeugen und diverse Sportarten.

Die detaillierten Bestimmungen des Deckungsumfanges können in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nachgelesen werden.

Vergessen Sie nicht der Versicherung Änderungen der Personen die mit Ihnen im gleichen Haushalt leben zu melden. Ziehen neu Braut/Bräutigam oder Freund/Freundin in den gleichen Haushalt, so sollte die Versicherung angepasst werden.

Denken Sie daran bei einem Umzug der Versicherung Ihre Adressänderung mitzuteilen. In der Regel sollte dies innert 14 Tagen gemeldet werden.
 
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