
Zügeln Sie selber so haften Sie auch für alle entstanden Schäden am Umzugsgut selber. Sie haben keine Möglichkeit diese Schäden bei einer Versicherung anzugeben.
Haben Sie Freunde und Bekannte zum zügeln engagiert, so haften diese, für die von ihnen verursachten Schäden. Sind Ihre Freunde und Bekannten bei einer Privathaftpflicht-Versicherung versichert, so kommt diese für den Schaden auf.
Führen Sie den Umzug mit einem Mietwagen selber durch, so beachten Sie bitte dass Ihr Umzugsgut im Mietfahrzeug nicht speziell versichert ist.
Haben Sie den Auftrag fürs Zügeln an eine Umzugsfirma vergeben, so haftet diese für die nicht sorgfältige Handhabung Ihrer Güter. Schäden am Umzugsgut wird von der Versicherung des Zügelunternehmens gedeckt.
Bei nationalen und internationalen Transporten können Sie vom Umzugsunternehmen auch eine Bestätigung von der Transportversicherung verlangen. Erkundigen Sie sich auch über die Höhe der Deckungssumme bei Transportversicherungen.
Bei Antiquitäten und Kunstobjekten muss das Zügeln besonders achtsam durchgeführt werden. Vor dem Umzug sollte die Umzugsfirma alle Möbel und Objekte genau prüfen und den Zustand in einem Protokoll festhalten.
Dadurch wird gewährleistet dass Umzugsschäden sofort festgestellt werden können und zwischen den beiden Parteien keine Streitigkeiten entstehen.